2. Konferenz Frühe Förderung Thurgau

Ort: Weinfelden

Thema: Sprachentwicklung im Vorschulalter

Die Konferenz richtet sich an Vertretungen aus Politischen Gemeinden und Schulgemeinden

 

Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Entsprechend dem politischen Auftrag wird im Kanton Thurgau ab dem Schuljahr 2024/2025 das "Selektive Obligatorium vorschulische Sprachförderung" umgesetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Schulgemeinden, unterstützt durch das Amt für Volksschule (AV). Als Anbieter in Frage kommen Spielgruppen, Kindertagesstätten (Kitas) oder Tagesfamilien. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des AV.

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