Raumvermietung

Schulräumlichkeiten und Aussenplätze

Gebäude und Anlagen im Besitz der Schulgemeinde dienen in erster Linie Schulzwecken. Sofern der Schulunterricht nicht beeinträchtigt wird, können Schulräume, Turnhallen und Anlagen auch gemietet werden.

Für kommerzielle Veranstaltungen stehen die Schulanlagen nicht zur Verfügung.

Gesuche für einmalige, mehrmalige oder dauernde Benützungen von Schulräumlichkeiten sind schriftlich an die Schulverwaltung zu richten. Bewilligungen werden ausschliesslich durch die Schulverwaltung erteilt.

Kontakt: Schulverwaltung Weinfelden, Annette Leone, 071 622 33 10, E-Mail

Sportanlagen

Für die Benützung der Weinfelder Sportanlagen (Turn- und Sporthallen, Aussensportplätze) ausserhalb der Unterrichtszeiten (ab 18.00 Uhr und an Wochenenden) ist das Sportsekretariat der Stadt Weinfelden zuständig.

Gesuche für einmalige, mehrmalige oder dauernde Benützungen von Sportanlagen sind schriftlich an das Sportsekretariat zu richten. Bewilligungen werden ausschliesslich durch das Sportsekretariat Weinfelden erteilt.

Kontakt: Sportsekretariat Weinfelden, Carmen Schoch, 071 626 70 40 (Mo-Fr  08.00-11.30 h), E-Mail

Benützungsreglemente der Sporthallen unter Dokumente