Unterstützungsangebote
Die Schulzentren Paul Reinhart und Martin Haffter führen je eine Einschulungsklasse. Die Einschulungsklasse schliesst an die Kindergartenstufe an und dauert zwei Jahre. Das Lernprogramm der ersten Klasse wird auf zwei Jahre verteilt. Am Ende der Einschulungsklasse erfolgt in der Regel ein definitiver Übertritt in die zweite Klasse der Primarschule.
Die Lehrpersonen unterrichten nach einem speziellen Lehrplan der Kleinklasse. Sie unterstützen und fördern jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Die Einteilung in die Sonderklasse erfolgt nach einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und in Absprache mit den Eltern.
Die Primarschule Weinfelden führt eine Sonderklasse im Paul-Reinhart-Schulzentrum.
Die logopädischen Massnahmen unterstützen Kinder im Vorschul- und Schulalter mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen.
Logopädischer Dienst
Friederike Bliesath
Martina Müller
Christina Gloor
Semya Oubelkacem
Susanne Inäbnit
Freiestrasse 7
8570 Weinfelden
Telefon 071 622 02 54
Im Rahmen der Schulischen Heilpädagogik werden Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht zusätzlich gefördert. Die Schulische Heilpädagogik ist auf eine breite Förderung ausgerichtet und umfasst verschiedene Elemente der Therapien und der weiteren Fördermassnahmen.
Um dem Regelunterricht folgen zu können, erhalten Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderung. Dabei werden temporär auftretende Defizite in einem Fach oder allgemeine Teilleistungsschwächen aufgefangen. Die zuständige Lehrperson für den Stütz- und Förderunterricht wird fallweise als Teamteaching-Lehrperson eingesetzt und unterstützt somit das Differenzieren im Unterricht.
Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. In der Regel besuchen die Kinder vom Kindergarten bis zur zweiten Primarklasse den Deutschunterricht.
Die Integrationsklassen stehen fremdsprachingen Kindern ohne Deutschkenntnisse der Primar- und Sekundarstufe offen. Es werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift und Hilfestellungen zur Integration in das Leben in der Schweiz vermittelt.
Schulleitung und Informationen: Nadine Götsch, 071 622 08 06, E-Mail
Die Schülerinnen und Schüler werden im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich sowie im sozial- emotionalen Bereich unterstützt und gefördert. Das Kind wird in lebenspraktischen Fähigkeiten gefördert. Die Präventions- und Früherfassungsarbeit hat auf der Stufe Kindergarten ihren Schwerpunkt.
Psychomotorik
Bruno Mock
Primarschulzentrum Paul Reinhart
Industriestrasse 23
8570 Weinfelden
Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung durch niederschwellige Angebote an. Schulsozialarbeit baut auf Grundlagen der Einzelfallhilfe, der sozialen Gruppenarbeit und der Projektarbeit auf. Sie regt Lösungsprozesse an. Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Lehrpersonen.
Schulsozialarbeit Elisabetha Hess
Diana Sterkman
Telefon 079 471 35 72
Schulsozialarbeit Martin Haffter
Robin Bruderer
079 124 12 48
Schulsozialarbeit Paul Reinhart
Claudia Graf
Telefon 079 384 87 99
Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten - Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)
"Sprache ist der Schlüssel zur Welt." (Wilhelm von Humboldt)
Sprache verbindet Menschen, ist ein Teil der Kultur und Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Im Kanton Thurgau verfügen rund ein Viertel der in den Kindergarten eintretenden Kinder über ungenügende Kenntnisse der Schulsprache Deutsch. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung (SOVS) soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden.
Start des Obligatoriums
Im Schuljahr 2024/2025 werden Erziehungsberechtige von 3-jährigen Kindern mit ungenügenden Deutschkenntnissen zum ersten Mal verpflichtet - im Jahr vor dem regulär geplanten Kindergarteneintritt - ihr Kind in ein Angebot der vorschulischen Sprachförderung zu bringen.
Spielgruppe, Kita, Hort und Tagesfamilie
Kleine Kinder lernen eine Sprache am Besten im Spiel mit anderen Kindern und wenn viel gesprochen wird. Eine Spielgruppe, eine Kita, ein schulergänzender Hort oder eine Tagesfamilie bieten dafür ideale Bedingungen. Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen besuchen deshalb ein Jahr lang zwischen 4 bis 6 Stunden pro Woche ein Angebot und werden damit auf den Kindergarteneintritt vorbereitet.
Die Schulgemeinde organisiert die Zusammenarbeit mit den Angeboten und schliesst Leistungsvereinbarungen ab. Für die Fachpersonen der Angebote werden Schulungen für alltagsintegrierte Sprachförderung durchgeführt.
Sprachstandsfragebogen
In der Schweiz werden bereits viele Familien/ Eltern/ Erziehungsberechtigte mit dem Sprachstandsfragebogen DaZ- E der Universität Basel befragt. Gemeinden, Städte und Kantone setzen den Elternfragebogen ein und wir wissen, dass damit die Deutschkenntnisse von 3- jährigen Kindern zuverlässig erfasst werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Universität Basel.
Ablauf der Sprachstandserhebung und Einteilung in Angebote
Anfangs Januar 2024 erhalten alle Erziehungsberechtigten von Kindern, welche im August 2025 in den Kindergarten eintreten, von der Schulgemeinde einen Elternbrief per Post zugesandt. Auch Kinder von Familien mit (schweizer-) deutscher Familiensprache erhalten den Elternbrief.
Auf dem Elternbrief gibt es einen QR-Code, der zum Fragebogen führt. Die Erziehungsberechtigten können die Fragen auf dem Handy oder am Computer ausfüllen und brauchen dafür fünf bis zehn Minuten. Der Fragebogen ist in 14 Sprachen vorhanden, die gewünschte Sprache kann von den Erziehungsberechtigten nach dem Einlesen des QR-Codes angewählt werden. Im Kanton Thurgau leben etwa 3200 Familien mit 3-jährigen Kindern. Wir wissen nicht, welche Familiensprache zu Hause gesprochen wird. Deshalb müssen auch Familien mit (schweizer-) deutschen Sprache den Fragebogen ausfüllen, jedoch nur ein paar wenige Fragen.
Im Februar 2024 erhalten die Erziehungsberechtigten mit einem Brief das Ergebnis der Befragung. Sie werden informiert, ob ihr Kind in ein Angebot zur Sprachförderung gehen muss und erhalten von der Schule ein Anmeldeformular mit den möglichen Angeboten, die in der Schulgemeinde in Frage kommen.
Bezahlung
Die Kosten für das selektive Obligatorium werden von der Schulgemeinde und dem Kanton Thurgau übernommen.
Ursprünglich war geplant, dass die Erziehungsberechtigten einen Teil der Kosten für das Angebot selbst bezahlen sollten. Das Bundesgericht hat im August 2023 jedoch entschieden, dass der Angebotsbesuch kostenlos sein muss und keine Elternbeiträge erhoben werden dürfen.
Umsetzung
Die Schulgemeinde des Wohnorts der Familie ist für die Umsetzung verantwortlich. Unterstützt werden sie vom Amt für Volksschule des Kanton Thurgau. Für uns alle ist die Einführung des selektiven Obligatoriums vorschulische Sprachförderung neu und ungewohnt. Wir sind froh, wenn Sie uns bei der Umsetzung unterstützen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Annette Leone, Telefon 071 622 33 10.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlage
Umsetzung selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS) (tg.ch)
Individuelle Begabungen erkennen und fördern ist eine allgemeine Aufgabe der Volksschule. Das schliesst auch die Förderung besonders leistungsfähiger Kinder und Jugendlicher mit ein. Kinder mit ausgewiesenen Fähigkeiten können ab der fünften Primarklasse kantonale Unterstützungsangebote besuchen.